AGB/Schulungsvertrag

Vorwort

Die KS Bildung GmbH (nachfolgend KS Bildung) ist Betreiberin des Studienkollegs Duisburg & Essen (nachfolgend „Studienkolleg“), das Schwerpunktkurse zur Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung und Sprachkurse zur Vorbereitung der Kursteilnehmer (nachfolgend „Teilnehmende”1) auf deutsche Sprachprüfungen zu den in den nachfolgenden Regelungen ausgeführten Zwecken und Konditionen anbietet. Es gelten zwischen Teilnehmenden und KS Bildung die nachfolgenden Bedingungen.

 

§ 1 Allgemeines

(1) Nachfolgend wir der zwischen der KS Bildung und Teilnehmenden geschlossene Schulungsvertrag geregelt. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige des Schulungsvertrages.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Absprachen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(3) Die KS Bildung ist berechtigt, diesen Schulungsvertrag mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern und/oder zu ergänzen. Die Änderung wird den Teilnehmenden per E-Mail zu der von ihnen bei Abschluss des Schulungsvertrages angegebenen E-Mail-Adresse übersandt. Widersprechen Teilnehmende den Vertragsänderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Übersendung der E-Mail, so werden diese wirksam. Widersprechen Teilnehmende fristgemäß, so werden die Änderungen nicht wirksam.

 

§ 2 Vertragsabschluss

(1) Die Anmeldung der Teilnehmenden erfolgt durch das vorgegebene Anmeldeformular. Das Anmeldeformular kann auf der Homepage des Studienkollegs ausgefüllt werden. Die Anmeldung kann online unter https://studienkolleg-essen.de/zulassung-und-bewerbung erfolgen.

(2) Die Anmeldung kann nur zu den angebotenen Kursen erfolgen.

(3) Die Anmeldung stellt ein verbindliches Angebot der Teilnehmenden zum Abschluss eines Schulungsvertrages dar. KS Bildung ist berechtigt, das Angebot innerhalb von vier Tagen nach Eingang anzunehmen. Ein Schweigen der KS Bildung auf das Angebot der Teilnehmenden stellt in keinem Fall eine Vertragsannahme dar. Im Falle der Ablehnung einer Angebotsannahme ist die KS Bildung nicht zur Angabe von Gründen verpflichtet.

(4) I. Die Vertragsannahme erfolgt durch ausdrückliche Annahmeerklärung der KS Bildung an die von den Teilnehmenden bei Anmeldung angegebenen Emailadresse. Mit Vertragsannahme und der Überweisung der Anmeldegebühr und ersten Rate der Studiengebühren nach § 9 ist der Schulungsvertrag zwischen KS Bildung und Teilnehmenden wirksam geschlossen, der Teilnehmer ist verbindlich angemeldet.

 

§ 3 Vertragsgegenstand

(1) Vertragsgegenstand ist zum einen das Unterrichtsangebot zur Vorbereitung der Teilnehmenden auf eine deutsche Sprachprüfung. In den Sprachkursen für Deutsch werden die Teilnehmenden in Vorbereitung auf die deutsche Sprachprüfung auf dem angestrebten Zielniveau (B2-C1) des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen unterrichtet. Die Teilnehmenden werden auf die “Telc C1 Hochschule” Prüfung vorbereitet. Ist die Prüfung mit der Note „befiedigend“ erfolgreich, ersetzt sie die Prüfung Deutsch bei der FSP.

(2) Nach Abschluss jedes Sprachkurses wird sowohl eine interne Prüfung als auch eine von der Bezirksregierung anerkannte Prüfung geschrieben. Sowohl die internen als auch die von der Bezirksregierung anerkannten Prüfungen werden von den Studienkosten abgedeckt. Notwendige Prüfungswiederholungen sind von den Studienkosten nicht abgedeckt und müssen von den Teilnehmern selbst getragen werden.

(3) Vertragsgegenstand ist zum anderen das Unterrichtsangebot “Schwerpunktkurse zur Vorbereitung der Teilnehmenden auf die Feststellungsprüfung (FSP)”. Die Schwerpunktkurse bereiten die Teilnehmenden auf die externe Feststellungsprüfung der Bezirksregierung Köln vor. In den Kursen T, W, M, G und S werden die Inhalte neben Deutsch in drei relevanten Prüfungsfächern für den jeweiligen Kurs auf die FSP vorbereitet. Die Inhalte der Kurse richten sich nach den Bestimmungen der Bezirksregierung Köln.

(4) Das Bestehen der Prüfungen ist nicht Gegenstand der von KS Bildung geschuldeten Leistungen und wird insbesondere nicht zugesichert.

(5) Teilnehmende haben keinen Anspruch auf Unterrichtung durch bestimmte Kursleiter oder zu bestimmten Zeiten oder Orten. Die Kursinhalte, Zeit und Ort der Kurse sowie der Kursleiter werden ausschließlich durch die KS Bildung bestimmt. KS Bildung ist berechtigt, Bestimmungen nach Satz 1 und 2 einseitig zu ändern, wobei die berechtigten Interessen der Teilnehmende berücksichtigen werden.

(6) Während des Fachunterrichts wird der Vorbereitungsstand von den Dozenten getestet. Es werden mindestens pro Semester eine große Prüfung über 2UE schriftlich abgelegt. Das Ergebnis der Prüfung dient zu Beratungszwecken.

 

§ 4 Aufnahmebestimmungen

(1) Um sich für unser Studienkolleg anzumelden, ist die Vorlage eines B1-Sprachzertifikats der deutschen Sprache notwendig. Sollte der Kurs bei nicht hinreichenden Sprachkenntnissen begonnen werden (mind. bestandenes B1-Zertifikat als Aufnahmebedingung), so verlängert sich die Kursdauer um acht Wochen (bei einem Kursbeginn mit B1), 16 Wochen (bei einem Kursbeginn mit A2), 24 Wochen (bei einem Kursbeginn mit A1).

(2) Dies hat zur Folge, dass der vorgegebene Plan für das Studienkolleg nicht eingehalten werden kann und sich der Start des Studienkollegs um mindestens ein Semester verschiebt. Eine Abmeldung ist nach den Regelungen in § 10 möglich.

(3) Zur Einstufung der tatsächlichen Sprachkenntnisse behalten wir uns einen Einstufungstest zum Kursbeginn vor.

(4) Mit einem schon vorhandenen offiziellen B2-oder C1-Zertifikat ist ein verspäteter Einstieg zum Beginn des Fachunterrichts möglich. Hat der Fachunterricht schon begonnen, ist ein verspäteter Einstieg nicht mehr möglich.

(5) Liegt ein B1-Zertifikat vor, aber kein B2-Zertifikat, ist ein verspäteter Einstieg maximal eine Woche nach Beginn des Semesters mit einem persönlichen Gespräch möglich. Hierbei handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung. Ein Recht auf einen verspäteten Einstieg gibt es nicht.

 

 

§ 5 Zeit und Ausführungsort der Maßnahmen

(1) Der Unterricht wird in der Regel von Montag bis Freitag erteilt. Konkrete Anpassungen nach Eigenheiten der jeweiligen Woche, bzw. nach Dozentenbestand sind möglich. Der Gesamtumfang der Unterrichtseinheiten bleibt davon unberührt. Dauer und Umfang der Kurse richten sich nach den Anforderungen aus den Bestimmungen der Bezirksregierung und werden den Teilnehmenden rechtzeitig vor Kursbeginn über Veröffentlichungen auf der Webseite des Studienkollegs Duisburg Essen (www.studienkolleg-essen.de) oder per Mail mitgeteilt.

(2) Leistungsort sind die Räumlichkeiten des Studienkollegs Duisburg & Essen, Viehofer Str. 38-52, 45127 Essen und Königstr. 72, 47051 Duisburg.

 

§ 6 Pflichten der KS Bildung

Die KS Bildung ist zur gewissenhaften Durchführung der Maßnahme verpflichtet. Sie hat Vorsorge zu treffen, dass

* der Lehrplan eingehalten wird,

* im Falle der Verhinderung eines Kursleiters für adäquate Vertretung oder Verlegung des Unterrichts gesorgt wird,

* Kenntnisse, die zum Erreichen des Maßnahmenzieles notwendig sind, vermittelt werden,

* nur Dozenten mit der Durchführung der Maßnahmen beauftragt werden, die nach ihrer Ausbildung und Berufserfahrung dafür qualifiziert sind,

* die notwendige Ausstattung und Räumlichkeit zur Durchführung der Maßnahmen bereitgestellt werden. Der Lernerfolg ist weder vertraglich geschuldet noch wird ein solcher zugesichert.

 

§ 7 Mindestteilnehmerzahl der Kurse + Unterrichtsumfang

Jeder Kurs hat eine Mindestteilnehmerzahl. Wird diese unterschritten, verringern sich die mindestens benötigten Unterrichtseinheiten bei gleichbleibenden Zahlungsbedingungen (flexible Unterrichtseinheiten – Anpassung).

 

(1) Die Kurse klassifizieren sich wie folgt:

 

Intensivsprachkurs B2 + Telc Deutsch B2 Prüfungstraining

Intensivsprachkurs C1 + Telc Deutsch C1 Hochschule Prüfungstraining

Fachunterricht

 

Ab 6 Teilnehmer

150 UE

150 UE

180 UE

4-5 Teilnehmer

120 UE

120 UE

144 UE

2-3 Teilnehmer

90 UE

90UE

108 UE

1 Teilnehmer

Kursverschiebung

 

(2) Start der Kurse:

Die Kurse starten:

• Zum Wintersemester am ersten Unterrichtstag 01.09., spätestens aber am 15.09.

• Zum Sommersemester am ersten Unterrichtstag 01.03., spätestens aber am 15.03.

Falls der erste Unterrichtstag vom Startdatum 01.03. oder 01.10. abweicht, wird dies den Teilnehmenden rechtzeitig mitgeteilt. Sollte es aus organisatorischen Gründen zu einem späteren Start des Unterrichts kommen, ist der Beginn des Semesters dennoch am oben genannten Datum anzusetzen. Verspätet einsetzender Unterricht wird mit der vorgesehenen Ferienzeit verrechnet. Die Gesamtdauer des Semesters und der Gesamtumfang des Unterrichts bleibt unberührt.

(3) Folgende Fächer werden in den Schwerpunktkursen unterrichtet:

M-Kurs

T-Kurs

W-Kurs

G-Kurs

S-Kurs

Fächer

Fächer

Fächer

Fächer

Fächer

Deutsch

Deutsch

Deutsch

Deutsch

Deutsch

Biologie

Mathematik

Mathematik

Sozialwissenschaft

Englisch

Chemie

Chemie

VWL

Geschichte

Geschichte

Physik

Physik

Englisch

Deutsche Literatur

Deutsche Literatur

Mathematik Basics

 

 

 

 

(4) Umfang des Studienkollegs

Das Studienkolleg dauert zwei Semester. In diesen zwei Semestern finden an 38 Wochen Unterricht statt. An 14 Wochen ist kein Unterricht (“Ferien”). Dies entbindet jedoch nicht von der Pflicht des selbstständigen Lernens.

 

§ 8 Pflichten der Teilnehmenden

(1) Teilnehmende sind mit Vertragsabschluss zur fristgemäßen und vollständigen Bezahlung der Studiengebühren nach § 9 verpflichtet.

(2) Teilnehmende verpflichten sich, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen und sich ständig zu bemühen, die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten anzueignen sowie die ihnen übertragenen Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen und an ihrem individuellen Erfolg mitzuwirken.

(3) Teilnehmende verpflichten sich, an Maßnahmen zur Ermittlung des Ausbildungsstandes teilzunehmen, sofern solche vorgesehen sind.

(4) Teilnehmende verpflichten sich, den Anweisungen des Lehrpersonals zu folgen.

(5) Teilnehmende verpflichten sich, ihre Schulabgangszeugnisse / Abschlüsse bei einer offiziellen Zeugnisanerkennungsstelle prüfen zu lassen. Das Studienkolleg verantwortet nicht eine Ablehnung zur Zulassung zur Feststellungsprüfung bei nicht ausreichenden oder anderen als den zur Zulassung vorgeschriebenen Qualifikationen.

 

§ 9 Studiengebühren

(1) Mit Vertragsannahme nach § 2 Abs. 4 werden den Teilnehmenden eine Rechnung über die Studiengebühren zugesandt. Die Höhe der Studiengebühren beträgt:

I. mit B1 Zertifikat:

5.290,00€ für 2 Semester. Mit der Semestergebühr wird zudem eine Anmeldegebühr von 450,00€ fällig. Die erste Rate beträgt somit 3095,00€ (Studiengebühr für 1. Semester + Anmeldegebühr), die zweite Rate beträgt 2645,00€ (Studiengebühr für das 2. Semester).

II. mit offiziellem B2 Zertifikat:

4970€ für 2 Semester. Mit der Anmeldung wird zudem eine Anmeldegebühr von 450,00€ fällig. Die erste Rate beträgt somit 2710,00€ (Studiengebühr für 1. Semester + Anmeldegebühr), die zweite Rate beträgt 2260,00€ (Studiengebühr für das 2. Semester).

III. mit offiziellem Zertifikat Deutschkenntnisse für den Hochschulzugang

4390€ für 2 Semester. Mit der Anmeldung wird zudem eine Anmeldegebühr von 450,00€ fällig. Die erste Rate beträgt somit 2420,00€ (Studiengebühr für 1. Semester + Anmeldegebühr), die zweite Rate beträgt 1970,00€ (Studiengebühr für das 2. Semester).

IV. alle anderen Möglichkeiten sind Einzelfallentscheidungen.

(2) Die Studiengebühren sind mit Übersendung der Rechnung zum angegebenen Datum fällig.

(3) Teilnehmenden wird eine Frist von 14 Tagen ab Absendung der Vertragsannahme durch KS Bildung zur Zahlung eingeräumt.  

I. Teilnehmende mit Wohnsitz im Ausland: Die erste Rate muss spätestens mit Ablauf der 14-tägigen Frist ausgeglichen sein, die zweite Rechnung ist spätestens zum Beginn des ersten Semesters fällig. Semesterbeginn ist jeweils der 01.03. oder 01.09. eines Jahres. Verschiebt sich der Semesterbeginn, so ist eine Stornierung bis 5 Monate nach Beginn des Semesters möglich. Die fristgemäße Zahlung der Studiengebühren ist Voraussetzung für die Bereithaltung der Leistungen des Studienkollegs. Die Aufrechterhaltung des Kollegbetriebs ist von der fristgemäßen Zahlung der Studiengebühren abhängig. Für die zweite Rechnung kann eine Ratenzahlung in Anspruch genommen werden.

II. Für Teilnehmende, die Ihren Wohnsitz bereits in Deutschland haben, bieten wir eine Ratenzahlung für die Studiengebühren von:

1. mit B1 Zertifikat: 441,00€ / Monat für 12 Monate (2 Semester) an. Zudem wird die
       Anmeldegebühr von 450€ fällig.

2. mit offiziellem B2 Zertifikat: 377,00€ / Monat für 12 Monate (2 Semester) an. Zudem wird
      die Anmeldegebühr von 450€ fällig.

3. mit offiziellem Zertifikat Deutschkenntnisse für den Hochschulzugang: 329,00€ / Monat für
      12 Monate (2 Semester) an. Zudem wird die Anmeldegebühr von 450€ fällig.

(4) Der Gesamtbetrag inklusive sämtlicher Bankgebühren soll auf das deutsche Konto des Studienkollegs in Euro (€) gezahlt werden:

Name der Bank: Deutsche Bank

Empfänger: KS Bildung GmbH

IBAN: DE74 3607 0024 0616 3315 00

BIC: DEUTDEDBESS

(5) Zahlen Teilnehmende nicht innerhalb der 14-tägigen Frist, so ist KS Bildung zur außerordentlichen Kündigung des Schulungsvertrages berechtigt.

(6) Die Bücher für die einzelnen Fachunterrichtsfächer werden kostenfrei zur Verfügung gestellt. Bei nicht ordnungsgemäßer Rückgabe wird den Teilnehmenden eine Rechnung gestellt.

II. Die Bücher können alternativ auch selbst besorgt werden. Eine Liste mit den benötigten Titeln und Informationen ist bei der Verwaltung des Studienkollegs erhältlich. In diesem Fall sind die Teilnehmenden selbst für die rechtzeitige Beschaffung der Bücher verantwortlich.

III. Die Bücher für die Deutschkurse sind von den Teilnehmenden selbst zu beschaffen.

§10 Kursverschiebung und Umbuchung

(1) Wird eine Umbuchung (Veränderung des Schwerpunktkurses) oder Verschiebung des Kurses gewünscht, muss dies schriftlich und gut begründet mindestens vier Wochen vor dem Beginn des Semesters erfolgen. Bei der ersten Umbuchung ist eine Bearbeitungsgebühr von 50€ zu bezahlen. Weitere Umbuchungen werden mit einer Bearbeitungsgebühr von 150€ versehen.

(2) Eine Verschiebung oder Umbuchung ist bis zu 10 Tagen nach dem Beginn des 1. Semestermöglich, aber mit zusätzlichen Kosten von 150€. Danach ist eine Umbuchung nur durch Buchung eines zusätzlichen Semesters möglich (1875€)

(3) Wenn der Kurs von Seiten des Teilnehmers verschoben wird, erlischt die Widerrufsfrist und eine Rückerstattung zum späteren Zeitpunkt ist nicht mehr möglich. Falls eine Verschiebung aufgrund einer Visumsablehnung erwünscht ist, gilt demnach § 10 Abs. 1.

 

§ 11 Kursabbruch

(1) Während der Widerrufsfrist gilt § 15. Wird eine Stornierung während der Widerrufsfrist ausgesprochen, so wird die Stornierung als Widerruf gewertet. In der Folge gelten die Regelungen des Widerrufes nach § 15. Sollte die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen, so gilt §11 Abs. 3.

(2) Für Teilnehmer, die bei Vertragsschluss ihren Wohnsitz im Ausland haben, ist nach Vertragsschluss und Erteilung des Visums zur Studienvorbereitung eine Stornierung oder ein Kursabbruch nicht mehr möglich.

(3) Sollten Teilnehmende einen gebuchten Kurs nicht antreten können, weil die zuständigen Behörden das erforderliche Studentenvisum ablehnen, so erhält der/die Betroffene die Kursgebühr abzüglich einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 450€ zurück. Bei noch nicht erfolgtem Zahlungseingang erhält der Teilnehmende eine Rechnung über die Verwaltungsgebühr in Höhe von 450€, die sofort zur Zahlung fällig ist. Diese Erstattungsmöglichkeit ist ausschließlich auf den Fall ausbleibender Visumserteilung für „studienvorbereitende Zwecke“ begrenzt und daher nicht auf andere als die bezeichneten Ablehnungsgründe übertragbar. Nicht erstattungsfähig sind ebenfalls seitens des Studenten angeforderte Sonderleistungen, die über die gebuchte Kursteilnahme hinausgehen, z.B. Buchungsgebühr eines Studentenwohnheims).  

(3) Für Teilnehmer, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ihren Wohnsitz in Deutschlandhaben, ist ein Kursabbruch nach Kursbeginn nur in Ausnahmefällen und nach schriftlicher Genehmigung möglich. Im genehmigten Fall ist eine Vertragsstornierung bis spätestens 4 Wochen vor Beginn des ersten Semesters möglich. In diesem Fall fällt eine Gebühr in Höhe von insgesamt 1.200 € an, bestehend aus einer Stornierungsgebühr von 750 € und einer nicht erstattungsfähigen Anmeldegebühr von 450 €. Für einen Rücktritt vor Beginn des zweiten Semesters ist eine Stornierung ebenfalls bis spätestens 4 Wochen vor Semesterbeginn möglich. In diesem Fall wird die Semestergebühr in Höhe von 2.645 € für das zweite Semester abzüglich einer Stornierungsgebühr von 1.200 € zurückerstattet.

(2) Für den Rücktritt ist die Schriftform notwendig. Dokumente, wie z.B. ein Ablehnungsbescheid der Deutschen Botschaft, können zusätzlich verlangt werden.

(3) Erscheinen die Kursteilnehmer ohne vorherige Absprache oder Ankündigung nicht zum Kurs, so behält sich die KS Bildung vor, die Kursteilnehmer als Teilnehmende anzuerkennen. Ein Erstattungsanspruch der Gebühren besteht nicht.

(5) Wird bis zur Anmeldefrist für die FSP (beim Sommersemester bis zum 01.09. und beim Wintersemester bis zum 01.03.) kein von der Bezirksregierung Köln anerkanntes B2-Zertifikat erreicht, wird das Semester wiederholt und der besuch des Studienkollegs verlängert sich um ein Semester mit zusätzlichen Kosten von 1.300 (anstatt 2.650 €).

(8) Storniert der Teilnehmende den Schulungsvertrag, behält sich die KS Bildung vor, die für die Erteilung des Einreisevisums zuständige Deutsche Botschaft bzw. Ausländerbehörde hierüber zu informieren. Der Teilnehmende erteilt sein ausdrückliches Einverständnis hierzu.

 

§ 12 Finanzielle Versäumnisse

Die von uns erstellte Rechnung muss in den nach § 9 genannten Fristen bezahlt werden. Bei Versäumnis wird eine Mahnung erstellt. Nach Erhalt der zweiten Mahnung behalten wir uns vor,rechtliche Schritte einzuleiten und ggf. Inkassounternehmen einzuschalten.

 

§ 13 Fehlzeiten

(1) Der Teilnehmende ist verpflichtet das Studienkolleg über den Grund der Fehlzeit zu informieren. (Krankmeldung, wichtige Termine, etc.) Bei wichtigen Terminen ist das Studienkolleg im Vorfeld zu informieren.

(2) Nach einer Woche unentschuldigtem Fehlen im Unterricht bekommt der Teilnehmende eine schriftliche Ermahnung

(3) Fehlt der Teilnehmende zwei Wochen unentschuldigt im Unterricht behält sich die KS Bildungdas Recht vor den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die zuständige Ausländerbehörde zu informieren. Fällige Rechnungen bleiben offen.

 

§ 14 Außerordentliche Kündigung des Schulungsvertrages

(1) Beide Parteien sind zur außerordentlichen Kündigung des Schulungsvertrages aus wichtigem Grunde berechtigt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

* der begründete Verdacht besteht, dass Teilnehmende gegen deutsches Recht verstoßen haben oder verstoßen, insbesondere gegen Strafgesetze oder aufenthaltsrechtliche Bestimmungen;

* der begründete Verdacht besteht, dass Teilnehmende sich den geltenden ethischen Verhaltensnormen in einer dem Studienkolleg nicht zumutbaren Weise zuwider verhalten, insbesondere obszön, beleidigend, diffamierend, ethisch anstößig, Gewaltverherrlichend, pornografisch, belästigend, rassistisch, volksverhetzend, ausländerfeindlich, rechtsradikal und/oder in sonstiger Weise verwerflich verhalten;

* Teilnehmende eine Fehlzeit von zwei Wochen erreichen, wobei bei verspätetem Erscheinen zum Unterricht ausschließlich der begonnenen Unterrichtseinheit (45 Minuten) als verpasst gilt,

* Teilnehmende ihren Verpflichtungen aus § 8 nicht nachkommen.

(2) Bei einer außerordentlichen Kündigung erfolgt keine Erstattung der bisher gezahlten Studiengebühren oder der Anmeldegebühr.

 

§ 15 Widerrufsbelehrung / Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Studienkolleg Duisburg & Essen, Viehofer Str. 38-52, 45127 Essen, Tel.: +49 (0) 201 8757 6090, E-Mail: info@studienkolleg-essen.de) mittels einerformlosen eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.  Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Sollte die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht §9.

Das Widerrufsrecht verfällt, wenn Sie uns von Unterlagen erhalten haben, welche Sie für die Beantragung oder Verlängerung Ihres Visums benötigen. Hierunter fällt die Aufnahmebestätigung, die Rechnung, sowie einen vorläufigen Stundenplan.

 

§ 16 Streitbeilegung/Verbraucherschlichtungsstelle

(1) Die EU-Kommission stellt eine Online-Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Diese erreichen Sie über nachfolgenden Link: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

(2) Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

 

§ 17 Salvatorische Klausel

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für Verbraucher, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Bestimmungen des UNKaufrechts finden keine Anwendung.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

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