Voraussetzungen

Hier finden Sie alle Informationen, die Sie benötigen, um sich bei uns am Studienkolleg zu bewerben.

Wenn Sie in Deutschland studieren möchten, aber keine Hochschulzugangsberechtigung haben, können Sie bei uns das Studienkolleg besuchen.  Alle wichtigen Informationen, wenn Sie in Deutschland studieren oder ein Studienkolleg besuchen möchten, finden Sie hier.

Sie wissen nicht, ob Sie direkt an einer Hochschule starten können oder erst unser Studienkolleg in Deutschland besuchen müssen? Hier finden Sie dazu Informationen. Schauen Sie auch in unser FAQ. Sie können sich auch direkt per Email an uns wenden.

Um bei uns am Studienkolleg zu starten, benötigen Sie mindestens B1 als Sprachniveau. Dieses müssen Sie mit einem Zertifikat über eine bestandene Prüfung nachweisen.

Wenn Sie einen T-, W- oder M-Kurs buchen, benötigen Sie auch eine gute Kenntnis im Bereich Mathematik (inklusive der deutsch-mathematischen Fachsprache).

Um bei uns zu starten, benötigen wir keine weiteren Unterlagen von Ihnen. Jedoch benötigen Sie Unterlagen, um ein Visum zu beantragen, falls Sie sich noch im Nicht-EU-Ausland befinden (z.B. Iran, China, Indien, Nigeria):

Für ein Visum benötigen Sie eine Anmeldebestätigung von unserem Studienkolleg. Hier finden Sie alle Informationen, um ein Visum zu beantragen.

Außerdem benötigen Sie weitere Unterlagen, um sich für die FSP anzumelden. Eine Übersicht finden Sie unten. Diese Unterlagen benötigen Sie spätestens 6 Monate vor der FSP. Zu diesem Zeitpunkt müssen Sie sich bei der Bezirksregierung in Köln für die FSP anmelden. Hier helfen wir Ihnen natürlich. Dort werden Ihre Unterlagen geprüft. (Sie können diese Unterlagen auch nachträglich beschaffen, während Sie bereits bei uns am Studienkolleg studieren.)

amtlich beglaubigtes Abschlusszeugnis der Sekundarschule und dessen deutsche Übersetzung
amtlich beglaubigte Bescheinigungen und deren deutsche Übersetzungen über den Erfolg/Nichterfolg eines Studiums oder einer Aufnahmeprüfung an einer Universität (falls vorhanden)
in machen Fällen: ein Zertifikat der APS
amtlich beglaubigte Kopie des Nachweises über Deutschkenntnisse
tabellarischer Bildungslebenslauf
Kopie des Passes oder Personalausweises (Vorder- und Rückseite)
bei Namensänderung: Heiratsurkunde/Pass (mit beiden Namen)
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