FAQ
Nein. Die Feststellungsprüfung berechtigt zum Studium in Deutschland, ist aber nicht gleichzusetzen mit dem deutschen Abitur.
Nein. Die Studienvorbereitung gilt nicht als begonnenes Studium. Es ist die Vorbereitung für ein Studium in Deutschland.
Bei einem Wohnungswechsel muss die Stadt, in der die neue Wohnung liegt, binnen zwei Wochen informiert werden. Dies gilt auch beim Umzug innerhalb einer Stadt. Eine gesonderte Abmeldung der vorherigen Wohnung ist nicht notwendig. Ebenso ist eine Information der zuständigen Ausländerbehörde notwendig.
Für Teilnehmer aus Ländern mit einer APS, müssen diese Informationen auch beim Studienantritt nachgewiesen werden.
Bis zum Beginn des Studiums helfen wir den Teilnehmern unseres Programms durch die Anmeldung bei dem Versicherunsmakler CareConcept mit einem speziellen Tarif. In dieser Zeit ist eine Reiseversicherung die einzige Versicherungsoption. Mit Beginn des Studiums muss jedoch eine gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung abgeschlossen werden. Auch hier unterstützen wir die Teilnehmer bestmöglich. Dadurch sind unsere Teilnehmer zu jeder Zeit umfassend versichert.
Bis zum Beginn des Studiums muss der Versicherungsschutz weiterhin durch eine private Versicherung gewährleistet werden.
Die Bewerbung zum Wintersemester muss bis zum 15.8. und zum Sommersemester bis zum 15.02.24 erfolgen. Bewerben Sie sich rechtzeitig, damit Sie einen Platz bei uns bekommen.