Bei der „Prüfung zur Feststellung der Eignung für die Aufnahme eines Fachstudiums an einer deutschen Hochschule“ – der so genannten Feststellungsprüfung – wird geprüft, ob Ihre fachbezogenen und sprachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten ausreichen, um den Anforderungen des wissenschaftlichen Fachstudiums gerecht zu werden.
Eine bestandene Prüfung berechtigt zur Aufnahme eines Studiums an einer Universität oder anderen Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland.